Bei der RBS erhalten Sie guten Service

Ob Fragen, Anliegen oder Notfälle:
Wir sind selbstverständlich für unsere Mieterinnen und Mieter da.

Aktuell: CO2-Abgabe - anteilige Erstattung

Wie kann ich meine Gas-Rechnung über "Meine RBS" einreichen?

Nach der gesetzlichen Regelung zahlen Mieter und Vermieter seit der Heizperiode 2023 jeweils einen Anteil des CO2-Preises.

Seitens des Gesetzgebers sollen Sie als Mieterin oder Mieter eine Kopie der Jahresabrechnung mit der Berechnung des Anspruchs bei dem jeweiligen Vermieter, also in Ihrem Fall bei uns, einreichen.

Gerne bieten wir Ihnen Entlastung an und berechnen den von uns zu übernehmenden Anteil an der CO2-Abgabe für Sie! 

Reichen Sie über das RBS-Kundenportal „Meine RBS“ einen Scan Ihrer Gas-Jahresabrechnung als PDF-Datei ein und der von uns zu übernehmende Anteil wird Ihnen erstattet.

Wie das genau geht, erklären wir Ihnen hier: Anklicken-und-Schritt-für-Schritt-Anleitung-anschauen

Unser Notdienst-Service

Für Notfälle stehen Ihnen unsere Hausmeister jeden Freitag von 12 bis 16:30 Uhr und jeden Samstag sowie Sonntag von 8 bis 16:30 Uhr zur Verfügung

Notdienst
RBS

02202 95 22 33

Bitte beachten Sie: Als Notfall außerhalb unserer Geschäftszeiten gelten Totalausfälle der Heizung bei Minustemperaturen, Rohrbrüche und
Stromausfälle im ganzen Haus. Im Brandfall kontaktieren Sie bitte umgehend die Feuerwehr!
Nicht als Notfall gelten Auskünfte zum Mietvertrag sowie Reparaturen, die auch unter der Woche erledigt werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Unser Hausmeister-
Team ist für Sie im Einsatz

Ob Rasenmähen oder Sträucher schneiden: Unsere Hausmeister sind regelmäßig bei uns im Bestand unterwegs und kümmern sich gerne für Sie um kleine Reparaturen.

24 Stunden Service im Mieterportal

Schon registriert? Unsere Mieter:innen melden sich kostenfrei in unserem Mieterportal an! In "Meine RBS" haben Sie unter anderem die Möglichkeit, Dokumente einzusehen, sich innerhalb Ihrer Nachbarschaft auszutauschen und Meldungen bei uns abzugeben.

Wir freuen uns auf Sie!


Das RBS-Mieterportal

Noch Fragen offen? Schauen Sie vor der Kontaktaufnahme zu uns doch gerne in unsere FAQ.
Hier beantworten wir Fragen, die wir regelmäßig erhalten – wodurch wir hoffentlich auch Ihnen helfen können.

Häufige Fragen von Mietinteressenten

Was sollte ich tun, wenn ich mich für eine Wohnung der RBS interessiere?

Sie sind auf der Suche nach der passenden Wohnung für sich? Das passende Angebot war aber noch nicht dabei? Vielleicht werden Sie ja bei uns fündig! Die RBS bietet über 2.000 Wohnungen in etwa 350 Häusern.

Aktuelle Wohnungsangebote veröffentlichen wir auf unserer Homepage.

Bitte schauen Sie dort nach, ob etwas Passendes für Sie dabei ist. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte direkt die/den genannte/n Ansprechpartner/in.

Wie erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?

Für Wohnungssuchende mit geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) zu beantragen. Dieser ermöglicht den Bezug einer Wohnung, deren Eigentümer für den Bau der Wohnung ein zinsgünstiges Darlehen der Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen hat. Daher ist der Bezug einer solchen Wohnung nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein möglich, der an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist.

Auch Inhaber eines Schwerbehindertenausweises haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung für Schwerbehinderte zu beantragen.

Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins ist eine Einkommensprüfung erforderlich, um festzustellen, ob die Einkommensgrenze gemäß § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen eingehalten wird. Als Nachweis über die erfolgte Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen wird ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt, der vor Abschluss eines Mietvertrages dem Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung vorgelegt werden muss.

Die Gültigkeitsdauer eines Wohnberechtigungsscheins beträgt 1 Jahr. Sollte innerhalb dieses Jahres keine Wohnung gefunden oder vermittelt worden sein, ist die Wohnberechtigung neu zu beantragen.

Ausgestellt wird der Wohnberechtigungsschein vom Wohnungsamt der jeweiligen Gemeinde/ Stadt.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis finden Sie die zuständigen Stellen wie folgt:

Bergisch Gladbach
Stadtverwaltung
Fachbereich 2 -Wohnungswesen-
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 0 22 02- 14-23 09

Gemeinde Kürten
Wohnungwesen
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten
Tel.: 0 22 68 - 939 226

Burscheid
Amt für Wohnungswesen
Höhestr. 7-9
51399 Burscheid
Tel.: 0 21 74- 670-355

Wermelskirchen
Amt für Wohnungswesen
Telegrafenstr. 29-33
42929 Wermelskirchen
Tel.: 0 21 96 - 710 321

Vermietet die RBS auch Wohnungen ohne Wohnberechtigungsschein?

Die RBS vermietet sowohl frei finanzierte als auch öffentlich geförderte Wohnungen. Bei öffentlich geförderten Wohnungen handelt es sich um preisgebundenen Wohnraum, der nur mit einem gültigen WBS bezogen werden darf. Die frei finanzierten Wohnungen sind ganz regulär, ohne Bindung an einen WBS oder sonstige Voraussetzungen, anmietbar.

Welche Kosten entstehen, wenn ich eine Wohnung bei der RBS miete?

Wenn Sie bei der RBS eine Wohnung anmieten, enstehen keine weiteren Kosten im Sinne von Gebühren oder Provisionen. Da wir als Rheinisch-Bergische-Siedlungsgesellschaft stets unseren eigenen Bestand vermieten, fallen keine Vermittlungsgebühren an. Im Gegenteil, wir vermieten immer provisionsfrei!

Kontakt

Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft mbH
An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach

Öffnungszeiten für Mieterinnen und Mieter:

Montag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
Telefonnummer: 02202 95 22 0, Fax.: 02202 95 22 44
E-Mail: info@rbs-wohnen.de

Kontaktformular

Gerne können Sie uns auch hier Ihr Anliegen übermitteln:

Kontaktformular

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