Nach der gesetzlichen Regelung zahlen Mieter und Vermieter seit der Heizperiode 2023 jeweils einen Anteil des CO2-Preises.
Seitens des Gesetzgebers sollen Sie als Mieterin oder Mieter eine Kopie der Jahresabrechnung mit der Berechnung des Anspruchs bei dem jeweiligen Vermieter, also in Ihrem Fall bei uns, einreichen.
Gerne bieten wir Ihnen Entlastung an und berechnen den von uns zu übernehmenden Anteil an der CO2-Abgabe für Sie!
Reichen Sie über das RBS-Kundenportal „Meine RBS“ einen Scan Ihrer Gas-Jahresabrechnung als PDF-Datei ein und der von uns zu übernehmende Anteil wird Ihnen erstattet.
Wie das genau geht, erklären wir Ihnen hier: Anklicken-und-Schritt-für-Schritt-Anleitung-anschauen